Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Metall-Montagen GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Metallbau-, Montage- und Fertigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
§ 4 Lieferung und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teilleistungen sind zulässig. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
§ 5 Gefahrübergang
Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Wird die Abnahme durch den Auftraggeber unberechtigt verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Abnahmebereitschaft über.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus einer verspäteten Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7 Gewährleistung
Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, bei Bauleistungen gemäß § 634a BGB 5 Jahre. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Beigestellte Materialien und Halbfabrikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.