01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Metall Montagen GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Metallbau-, Montage- und Fertigungsleistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
02
Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
03
Leistungsgegenstand
Art, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Konstruktionszeichnungen, technische Beschreibungen und Qualitätsanforderungen werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt.
Beigestellte Teile werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung einer Eingangsprüfung unterzogen.
04
Mitwirkung des Kunden
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus einer verspäteten Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwendungen, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
05
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
06
Liefer- und Abnahmetermine
Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
Mit der Bereitstellung der Leistung am vereinbarten Erfüllungsort bzw. mit der Meldung der Abnahmebereitschaft geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
07
Eigentumsvorbehalt
Beigestellte Materialien und Halbfabrikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
08
Gewährleistung
Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, bei Bauleistungen gemäß § 634a BGB fünf Jahre. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen; später angezeigte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie erkennbar waren.
09
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
10
Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO sowie der gesonderten Datenschutzerklärung.
11
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.